Regeln JRP-Chor
Regeln fürs Mitsingen im JRP-Chor
- Die Teilnahme am Chor verpflichtet zu regelmäßigem Besuch der Proben.
- Die Erlangung von ECTS-Punkten ist verknüpft mit der Bedingung zur (erlaubten) Teilnahme an einem Konzert des JRP-Chores.
- Gleiches gilt für den Teilnachlass der Gebühren für den Unterricht an der Erlanger Universitätsmusik.
- Wer mehr als einmal unentschuldigt fehlt, darf nicht mehr im Chor mitsingen. Noten sind dann umgehend unaufgefordert abzugeben.
- Wer mehr als zweimal entschuldigt fehlt, kann nicht bei der Aufführung / den Aufführungen mitsingen. Ausnahmen (z. B. im Falle längerer Krankheit oder eines Klausurtermins) obliegen der Entscheidung des Chorleiters.
- Eine Teilnahme am Chor ist grundsätzlich auch für Nichtstudierende (nach vorherigem Vorsingen) möglich.
- Für alle Sondertermine, die auf der Website vor Semesterbeginn veröffentlicht sind, gilt Anwesenheitspflicht!
- Für die Generalprobe zu einem Konzert besteht Anwesenheitspflicht!
- Ausgeliehene Noten sind nach der (letzten) Aufführung zurückzugeben.