Organisatorisches
Organisatorisches
Anmeldeverfahren
Ob in den jeweiligen Unterrichtsklassen freie Plätze vorhanden sind, wird erst unmittelbar vor Semesterbeginn eruiert. Gegebenenfalls findet in der ersten Vorlesungswoche ein Vorsingen bzw. Vorspiel statt. Die Termine dafür werden mit Semesterbeginn auf Campo bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben.
Um beim Gesangsunterricht die Aufnahmechancen zu erhöhen, kann das Vorsingen bei mehreren Lehrkräften absolviert werden, es darf jedoch nur ein Platz belegt werden!
Bei der Aufnahme für das Fach Stimmbildung & Sprecherziehung haben Theologiestudierende und Mitglieder der Chöre Vorrang. Analog ist der Unterricht in Violine primär für Angehörige des Universitätsorchesters bestimmt.
Die jeweilige Lehrkraft entscheidet über die Aufnahme in ihre Klasse. Bei Nichtberücksichtigung kann das Vorsingen/Vorspiel im darauffolgenden Semester wiederholt werden, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Mit einem Vorspiel bzw. Vorsingen am Semesterende wird die Zugangsberechtigung zum Folgesemester erworben. In Ausnahmefällen können auch prüfungsrelevante Noten vergeben werden.
Voraussetzungen
Um Instrumentalunterricht zu erhalten, sind ausreichende Grundkenntnisse nötig, die beim Vorspiel zu Beginn des Semesters nachzuweisen sind. Es wird nur in ganz wenigen Ausnahmen (z.B. Teilnahme am Chorleitungsunterricht) Anfängerunterricht in Klavier erteilt! Im Fach Orgel ist Anfängerunterricht möglich, sofern Klavierspielkenntnisse vorliegen.
Vorsingen/Vorspiel
Beim Vorsingen können vorbereitete Lieder vorgetragen werden.
Für das Vorspiel (Klavier/Orgel/Violine) bitten wir Sie, zwei stilistisch unterschiedliche (kurze) Stücke vorzubereiten.
Sonstiges
Die Anmeldung zum Gesangs- und Instrumentalunterricht – nach Aufnahme durch die Lehrkraft – ist seitens der Studierenden für das gesamte Semester verbindlich. Bei Rücktritt während des Semesters müssen gegebenenfalls anfallende Kosten vollständig übernommen werden.