Corona

Aktuelle Corona-Maßnahmen

Stand: 26.10.2020

 

Selbstverpflichtung bei Nutzung der Orangerie zum Musikmachen

Download als pdf-Datei: Selbstverpflichtung bei Nutzung der Orangerie zum Musikmachen – Oktober  2020
  1. Bitte lesen Sie das ausliegende Merkblatt genau und nehmen Sie ein Exemplar an sich.
  2. Der Aufenthalt in der Orangerie ist nur zur Wahrnehmung von Unterricht und zum Üben erlaubt. Das Üben ist nur bei Eintragung in den Belegungsplan möglich, sobald dieser vorliegt und am jeweiligen Raum aushängt. Zudem ist jede Anwesenheit auf den in den Räumen ausliegenden Listen zu dokumentieren.
  3. Üben ist prinzipiell nur einzeln erlaubt. Eine Sonderregelung gilt für die angemeldeten Kammermusikgruppen des Uniorchesters. Die Übzeit pro Woche wird limitiert auf vier Stunden für Teilnehmende an Unterricht, zwei Stunden für alle weiteren. Zutritt haben nur Studierende und Universitätsangehörige.
  4. Bitte treten Sie nur einzeln in das Gebäude ein und warten Sie nötigenfalls vor der Türe. Bitte halten Sie dabei stets mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander. Im Gebäude Warten ist bei Eingang A nicht möglich, bei Eingang C nur im Foyer zum Wassersaal.
  5. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar nach dem Betreten der Orangerie durch intensives Händewaschen mit Seife: Eingang A Toilette im Flur zum Ensembleraum und im Obergeschoss; Eingang B und C Behinderten-WC oder Toilettenanlage im Untergeschoss.
  6. Im Blick auf die beengte Situation in den Fluren ist auf dem Weg zum Musikraum und zur Toilette Mundschutz zu tragen.
  7. Während der Musikausübung sind die Fenster geschlossen zu halten. Regelmäßige Lüftungspausen mit weit geöffneten Fenstern/Türen sind vorzunehmen. Währenddessen ist die Musikausübung zu unterlassen. Vor Verlassen des Raumes muss noch 5 Minuten Stoß-gelüftet und dann das Fenster verschlossen werden.
  8. Das Spiel auf einem Tasteninstrument setzt vorheriges gründliches Händewaschen voraus. Die Instrumente dürfen unter keinen Umständen mit Desinfektionsmittel behandelt werden.
  9. Bitte stecken Sie dieses Blatt nach erstmaliger Nutzung eines Musikraums ausgefüllt und unterschrieben in den Briefkasten bei Eingang A.

Sollten Sie die Selbstverpflichtung nicht ohne Einschränkung einhalten, verlieren Sie die Möglichkeit, die Räume der Orangerie zu nutzen!

Hiermit bestätige ich, dass ich die Vorschriften sowie das Merkblatt gelesen und verstanden habe und mich daran halten werde.

Name, Vorname (in Druckbuchstaben): ……………………………………………………………

Matrikelnummer: ………………………….

Datum: …………………………..

Unterschrift:

 

Merkblatt SARS-CoV-2 Orangerie – Universitätsmusik

Download als pdf-Datei: Merkblatt SARS-CoV-2 Orangerie – Universitätsmusik – Oktober 2020

1. Betretungsverbot 

  • Personen, für die individuelle Quarantänemaßnahmen gelten, dürfen während dieser Zeit die Orangerie nicht betreten.  
  • Ein Betretungsverbot für die Gebäude der FAU gilt auch für Personen, die folgende Kriterien erfüllen: Kontakt zu COVID-19 Fall innerhalb der letzten 14 Tage (Kontaktpersonen der Kat. I und II), Respiratorische Symptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome.  

2. Allgemeine Hinweise 

  • Sollten bei Ihnen die Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt werden, müssen Sie unbedingt umgehend die Universitätsmusik (unimusik@fau.de) verständigen. Bitte geben Sie dabei an, an welchen Tagen Sie sich in welchen Räumen der Orangerie aufgehalten haben und bei wem Sie gegebenenfalls Unterricht hatten.
  • Die Unterrichts- und Übräume sind auf dem kürzesten Weg zu betreten und wieder zu verlassen, die Nutzung der WC-Anlagen ist erlaubt. Beim Verlassen ist der direkte Weg durch die Fenstertüren geboten, sofern eine nachfolgende Person die Türe wieder schließt.
  • Auf den Fluren und in den Toiletten ist Mund-/Nasenschutz zu tragen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist prinzipiell einzuhalten.
  • Da Sars-CoV-2 nicht nur durch Husten und Niesen von einem Menschen zum anderen springen kann, sondern auch durch Reden, sollten Unterhaltungen und lange Gespräche im Unterricht vermieden werden.
  • Bitte fassen Sie Flächen möglichst nicht mit bloßen Händen an. Nutzen Sie beispielsweise Ihren Ellbogen zum Öffnen von Türklinken (oder fassen Sie diese mit einem Tuch an).
  • Die Kommunikation mit dem Büro der Universitätsmusik ist nur per Mail (unimusik@fau.de) möglich. Ggf. kann ein Termin zur persönlichen Vorsprache (z.B. in Schlüsselangelegenheiten) vereinbart werden.

3. Den Viren trotzen: richtig Lüften

  • Beim Lüften sollten, wo vorhanden, zwei Fenster oder Außentüren vollständig geöffnet werden. Nur dann entsteht der Durchzug, der die Raumluft richtig austauscht.
  • In kurzen Abständen von ca. 30 Minuten für einen kurzen Luftwechsel sorgen.
  • Bevor Sie den Raum verlassen, sorgen Sie bitte unbedingt für einen 5-minütigen Luftaustausch. (Währenddessen empfiehlt sich erneutes Händewaschen.) Schließen Sie anschließend die Türen/Fenster wieder. Die oberen Kippfenster im Ensembleraum können geöffnet bleiben.

4. Unterricht/ Üben

  • Die in den Räumen vorgegebenen Positionen der Instrumente und damit die Konstellation Dozierende/ Studierende dürfen nicht verändert werden.
  • Es wird empfohlen, auch während des Übens/Spielens am Klavier/ Flügel und bei Streichinstrumenten Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um den Ausstoß von Atemluft in den Raum und ans Instrument zu minimieren.
  • Beim Singen ist besondere Sorgfalt auf den Abstand zu legen – mindestens 2 m ! Lüftungspausen mit Zugluft sind unbedingt vorzunehmen.
  • Beim Üben mit einem Blasinstrument sind ebenfalls die Lüftungspausen unbedingt vorzunehmen.
  • Zum Üben darf sich nur 1 Person im Raum aufhalten. Sonderregelungen gelten für die angemeldeten Kammermusikgruppen des Uni-Orchesters.
  • Die Übdauer wird auf 4 Wochenstunden für Teilnehmende am Unterricht, 2 Wochenstunden für alle übrigen begrenzt. Jeder Aufenthalt in einem der Räume ist auf den ausliegenden Listen zu dokumentieren.

5. Nutzung von Instrumenten

Vor dem Üben an Klavier/Flügel/Orgel sind die Hände mit den in den WC-Anlagen installierten Seifen 30 Sekunden lang zu desinfizieren. Bitte nicht selbst die Instrumente reinigen.

6. Richtig husten und niesen 

Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Beim Husten oder Niesen nicht die Hand vor den Mund halten! Dabei gelangen Krankheitserreger an die Hände und können anschließend über gemeinsam benutzte Gegenstände weitergereicht werden.
Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sind die Regeln der sogenannten Husten-Etiquette beachten, die auch beim Niesen gilt:

  • Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Abstand von 2 Metern von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
  • Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend (Müllcontainer mit Deckel zwischen Orangerie und Mikrobiologie). Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dieses anschließend bei 60°C gewaschen werden.
  • Stets gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich dabei ebenfalls von anderen Personen abwenden.

7. Händedesinfektion 

  • Wenn Sie Ihre Hände am Waschbecken desinfizieren, sollten Sie zunächst ausreichend Seife in Ihre Handfläche geben und beide Handflächen aufeinander reiben. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie zusätzlich auch Ihre Handgelenke mit Seife einreiben. 
  • Im zweiten Schritt sollten Sie mit der rechten Handfläche über den linken Handrücken reiben. Wiederholen Sie dies auch umgekehrt. Dann werden wieder die Handflächen mit verschränkten, geöffneten Fingern aneinander gerieben. 
  • Legen Sie nun die Hände mit der Außenseite der Finger auf die gegenüberliegende Handfläche und verschränken sie dabei. 
  • Wichtig ist, die Daumen nicht zu vergessen. Am besten nehmen Sie dafür den rechten Daumen in die geschlossene, linke Handfläche. Wiederholen Sie diesen Schritt auch mit dem linken Daumen. 
  • Zum Abschluss fassen Sie die Fingerkuppen der rechten Hand zusammen und reiben Sie diese in der linken Handfläche-und umgekehrt.
  • Jeder Schritt wird etwa 5 Sekunden ausgeführt. Die gesamte Dauer des Einreibens beträgt etwa 30 Sekunden. 

8. Mund-Nasen-Bedeckung: 

Richtig anwenden und tragen

  • Der Mund-Nasen-Schutz sollte immer mit sauberen, gewaschenen Händen angefasst werden.
  • Man sollte ihn möglichst nur von außen berühren, nicht auf der Innenseite.
  • Den Schutz über Mund und Nase platzieren, und den Nasenbügel (falls vorhanden) so auf dem Nasenrücken anpassen, dass die Mund-Nasen-Bedeckung möglichst bequem und dicht anliegt.
  • Mit den Fingern am oberen Rand des Mund-Nasen-Schutzes entlang nach hinten gleiten, damit dieser nicht verrutscht und die Gummibänder (Ohrbügel) hinter die Ohren schieben, beziehungsweise die Bindebänder hinter dem Kopf oben zubinden.
  • Hat der Mund-Nasen-Schutz Falten, diese von außen etwas auseinander und den Schutz nach unten über das Kinn ziehen. Mund und Nase müssen für eine ausreichende Wirkung komplett bedeckt sein und an den Wangen sollte der Mund-Nasen-Schutz möglichst dicht abschließen. Falls es Bindebänder gibt, nun die unteren hinter dem Kopf verknoten.
  • Der Mund-Nasen-Schutz sollte am Ende so gut anliegen und fixiert sein, dass man den Sitz nicht mehr korrigieren muss. Auch wenn man den Kopf dreht oder spricht sollte er nicht verrutschen oder stören.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung wird unter der Brille getragen.
  • Der Mund-Nasen-Schutz hat keine sichere Funktion mehr, wenn er feucht ist und muss dann ausgewechselt werden. Die Tragedauer sollte maximal 3 bis 4 Stunden betragen.
  • Einen Mund-Nasen-Schutz zur Einmalverwendung am besten direkt in einen geschlossenen Mülleimer entsorgen. Abschließend Hände waschen oder desinfizieren.
  • Benutzt man eine wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckung, dann gehört diese sofort nach Gebrauch, in die Waschmaschine – die Wäsche sollte bei mindestens 60 Grad erfolgen, besser sind 95 Grad.

 

Hinweise zur Durchführung der Proben

Anhang zum Merkblatt zur Nutzung der Orangerie

Download als pdf-Datei: Corona Hinweise für Proben

Bezug genommen wird auf: Bayerisches Ministerialblatt Nr. 386, 7. Juli 2020

Diese Hinweise sind untrennbarer Bestandteil der „Selbstverpflichtung bei Nutzung der Orangerie zum Proben der Kammermusik“. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie, dass Sie dieses Blatt gelesen und verstanden haben und dass Sie sich verpflichten, diese Auflagen alle einzuhalten. Bei Nichteinhaltung verlieren Sie umgehend die Möglichkeit, in der Orangerie zu proben.

Diese Regelung bezieht sich ausdrücklich auch auf jegliche Proben oder musikalische Veranstaltungen, die die Universitätsmusik außerhalb der Orangerie veranstaltet, insbesondere auf die Proben im Festsaal der Mensa (Langemarckplatz 4, 91054 Erlangen) sowie die Konzerte in der Heinrich-Lades-Halle und im Redoutensaal in Erlangen.

 

3.2 Durchführung von Proben

3.2.1 Allgemeine Regelungen für Proben

3.2.1.1 Die Nutzung der Garderoben- und Aufenthaltsbereiche wird auf ein Mindestmaß beschränkt. Durch ein zeitlich versetztes Eintreffen vor den Proben werden Engstellen vermieden und Stoßzeiten entzerrt.

3.2.1.2 Bei der Nutzung der Probenräume muss sichergestellt werden, dass die maximal zulässige Personenzahl (orientiert an der Einhaltung des Mindestabstands im Verhältnis zur Raumfläche) nicht überschritten wird.

3.2.1.3 Musikerinnen und Musiker stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf, um Gefahren durch Aerosolausstoß zu minimieren. Querflöten und Holzbläser mit tiefen Tönen sollen möglichst am Rand platziert werden, da hier von einer erhöhten Luftverwirbelung auszugehen ist.

 

3.2.2 Besondere Regelungen für einzelne Sparten

3.2.2.1 Orchester

3.2.2.1.1 Dirigentinnen bzw. Dirigenten und Musikerinnen bzw. Musiker haben möglichst nur eigene Instrumente und Hilfsmittel zu verwenden. Ein Verleih von Musikinstrumenten oder deren Nutzung durch mehrere Personen darf nur nach jeweils vollständiger Desinfizierung stattfinden. Ein kurzfristiger Verleih, Tausch oder die Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist ausgeschlossen.

3.2.2.1.2 Angefallenes Kondensat in Blech- und Holzblasinstrumenten darf nur ohne Durchblasen von Luft abgelassen werden. Das Kondensat muss von der Verursacherin bzw. vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden. Anschließend sind die Hände zu desinfizieren oder am Waschbecken gründlich zu reinigen.

3.2.2.1.3 Die Plätze werden für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer klar markiert.

3.2.2.1.4 Notenmaterial und Stifte werden stets nur von derselben Person genutzt.