Anmeldung
Einzelunterricht Gesang- und Instrumente
Ein Anmeldeverfahren online oder eine Warteliste für Plätze bei den Gesangs- und Instrumentallehrern gibt es bei der Universitätsmusik nicht.
Ob freie Plätze vorhanden sind, wird erst unmittelbar vor Semesterbeginn eruiert. Gegebenenfalls findet in der ersten Vorlesungswoche ein Vorsingen/Vorspielen statt.
Die Termine dafür werden in der Regel mit Semesterbeginn auf Campo bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben.
Um beim Gesangsunterricht die Aufnahmechancen zu erhöhen, kann das Vorsingen bei mehreren Lehrkärften absolviert werden, es darf jedoch nur ein Platz belegt werden!
Beim Vorsingen können vorbereitete Lieder vorgetragen werden. Beim Instrumentalunterricht ist der Vortrag eines Musikstücks Pflicht.
Theologiestudierende (im Fach Stimmbildung) und Mitglieder der Chöre und Instrumentalensembles haben Vorrang bei der Belegung der Plätze.
Die jeweilige Lehrkraft entscheidet über die Aufnahme in ihre Klasse. Bei Nichtberücksichtigung kann das Vorsingen/Vorspielen im darauffolgenden Semester wiederholt werden, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Ein Rechtsanspruch auf einen Platz beim Gesangs- und Instrumentalunterricht besteht nicht.
Die Anmeldung zum Gesangs- und Instrumentalunterricht – nach Aufnahme durch die Lehrkraft – ist seitens der Studierenden für das gesamte Semester verbindlich. Bei Rücktritt während des Semesters müssen gegebenenfalls anfallende Kosten vollständig übernommen werden.
Die ggf. anfallende Kostenbeteiligung wird den Studierenden nach Semesterende in Rechnung gestellt.
Mitglieder eines der Chöre oder Instrumentalensembles der Universitätsmusik erhalten den Unterricht kostenfrei. Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Teilnahme an den Ensemble-Proben und die Mitwirkung beim Konzert.
Theologiestudierende zahlen einen ermäßigten Kostenbeitrag, sofern sie nicht Ensemblemitglied sind.