FAQ ECTS-Erwerb
FAQ ECTS-Erwerb
Mit der Teilnahme an Ensembles der Erlanger Universitätsmusik sowie am Unterricht in Gesang, Klavier, Orgel, Violine, Musiktheorie/Gehörbildung und Chorleitung können ECTS-Punkte zur Anrechnung im Studium an der FAU im Bereich Schlüsselqualifikationen erworben werden. Die Anzahl der ECTS-Punkte ist im univis bei der jeweiligen Lehrveranstaltung ausgewiesen.
Nur in Sonderfällen (bei bestimmten Studiengängen) können diese auch benotet werden.
Die Möglichkeiten der Anrechung für den eigenen Studiengang sind von den Studierenden selbst zu klären, ggf. im Kontakt mit den Studiengangsbetreuenden. Die Universitätsmusik kann dazu keinerlei Auskunft erteilen.
Grundsätzlich gilt:
Bei allen Veranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht. Voraussetzung für die Zuschreibung der Punkte ist nachgewiesene, regelmäßige Teilnahme an den Ensemble-Proben und am Konzert mit maximal 2 Fehlzeiten, im Fall des Unterrichts ebenfalls regelmäßige Teilnahme und ein Leistungsnachweis am Ende des Semesters (Vorsingen/ Vorspiel).
Verfahren beim Erwerb von ECTS-Punkten
Die Anmeldung hat über „meincampus“ in der dafür vorgesehenen Frist nach Semesterbeginn zu erfolgen: Die Veranstaltungen der Universitätsmusik sind unter der Kategorie „Musikalische Ausbildung“ zu finden.
Von dieser Anmeldung unabhängig sind andere Anmeldeverfahren im Unterricht (Ausfüllung der Semesterkarten) oder in den Ensembles, die für andere Zwecke notwendig sind.
Ist ein benoteter Schein erforderlich, muss dies spätestens bis zum dritten Proben-/ Unterrichtstermin im Semester schriftlich mitgeteilt werden: unimusik@fau.de. Ohne diese Anmeldung kann keine Note zugewiesen werden.
Regelfall ist die Anerkennung der „Prüfungsleistung“ über meincampus. Nach Semesterende wird das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung geprüft und die Zuweisung von den dafür Berechtigten (Prof. Klek und Musiklehrer Doležel) vorgenommen.
Die Studierenden sind verpflichtet, bis zum Beginn des folgenden Semesters selbst zu überprüfen, ob die Zuweisung im System übernommen wurde. Nachträgliche Reklamationen zu weiter zurückliegenden Semestern sind nicht möglich.
Ist die Anmeldung über meincampus nicht möglich, sind von den Studierenden selbst bei ihren Prüfungsämtern die speziellen Bedingungen einer möglichen Anrechnung zu eruieren und der Universitätsmusik mitzuteilen.
Sollte für Gesangs- oder Musikunterricht ausnahmsweise die Scheinausstellung in Papierform nötig sein, ist diese per Mail beim Sekretariat (unimusik@fau.de) zu beantragen – mit Angabe von Lehrveranstaltung, Name, Matrikelnummer. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird der Schein ausgestellt und von Prof. Klek unterzeichnet. Abschließend informiert das Sekretariat über die Fertigstellung des Scheins, woraufhin dieser zu den Bürozeiten in der Orangerie abgeholt werden kann.